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   OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08   

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OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08 (https://dejure.org/2008,44868)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.10.2008 - 1 U 118/08 (https://dejure.org/2008,44868)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 1 U 118/08 (https://dejure.org/2008,44868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufvertrages bei Kauf eines gebrauchten KFZ i.R.e. Reimports kann nicht geltend gemacht werden mangels Sachmangels; Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei reimportiertem Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei reimportiertem Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 434 BGB, 474 Abs. 1 S. 1 BGB und 280 Abs. 1, 211 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB
    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei reimportiertem Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08
    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Um eine solche Sicherstellung handelt es sich bei der von den Oberlandesgerichten angenommenen Offenbarungspflicht, aus der sich ein höheres Schutzniveau gegenüber Verbraucher ergibt, denen die Preisunterschiede für Reimportfahrzeuge unbekannt sind (vgl. OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Soweit die Berufung im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Naumburg (vgl. DAR 2006, 327) eine einheitliche Rechtsprechung nicht gesichert sieht, verkennt sie, dass der Senat von dieser Entscheidung nicht abweicht.

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08
    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

    Dieses Misstrauen schlage sich auch im Marktwert nieder, wobei das OLG Hamm (NJW-RR 2003, 1316 ) betont hat, dass in jüngster Zeit und damit im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung im Jahr 2003 eine gewisse Veränderung auf dem Markt zu beobachten sei.

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08
    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 22 U 38/98

    Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08
    aa) Der Berufung ist einzuräumen, dass nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Reimport eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen offenbarungspflichtigen Umstand darstellt, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch vermindert ist (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    cc) Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 ; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1316 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327) hat allerdings ihre Grundlage darin, dass auf dem Markt für ein Importfahrzeug ein deutlich niedrigeres Preisgefüge besteht und dies damit ein erheblicher preisbildender Faktor ist.

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08
    aa) Der Senat ist an die von dem Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Tatsachen gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebunden (hierzu BGH-Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, BGH-Report 2005, 864).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 28 U 66/16

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten PKW wegen Reimports aus dem

    Der Umstand, ob es sich bei einem verkauften Gebrauchtfahrzeug um ein Import-Fahrzeug handelt, begründet schon deshalb keinen Sachmangel, weil es dabei nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit geht (so schon Senat, Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08, BeckRS 2008, 41988; KG, Beschl. v. 29.08.2011, 20 U 130/11, BeckRS 2015, 02610).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 10 U 11/21

    Culpa in contrahendo: Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für die Richtigkeit

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug importiert worden ist, überhaupt einen Sachmangel begründen kann oder ob das - da der Umstand dem Fahrzeug nicht in ausreichender Weise selbst anhaftet - nicht möglich ist (so OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; siehe zum Ganzen auch Vuia, DS 2015, 111, 117).

    Zum einen kommt nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Pflicht des Verkäufers zu einem Hinweis auf einen (Re-)Import nur in Betracht, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto (vgl. OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; OLG Köln, Beschl. v. 23.6.2014, 19 U 3/14; siehe auch OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.1.2021, 8 U 85/17; Vuia, DS 2015, 111, 117).

  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Der Import eines Fahrzeugs ist daher allein keine ihm anhaftende Beschaffenheit und damit auch kein Sachmangel (vgl. dazu Kammergericht, Beschl. v. 29.08.2011 - 20 U 130/11 - juris; Thür. Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • LG Berlin, 09.05.2011 - 28 O 41/11

    Rückabwicklung des Vertrages über einen Gebrauchtwagenkauf nach Anfechtung wegen

    Der Umstand allein, dass das verkaufte Fahrzeug nach Deutschland reimportiert wurde, stellt keinen Sachmangel dar, da es sich nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit handelt (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 7.12.2005 - 6 U 24/05, DAR 2006, 327; Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, Juris).

    20 b) Allerdings stellt nach der Rechtsprechung der Reimport eines Gebrauchtwagens einen offenbarungspflichtigen Umstand dar, wenn der Wert des Fahrzeugs dadurch wesentlich gemindert ist (vgl. Thüringer OLG, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, Juris).

  • LG Kiel, 17.02.2012 - 12 O 277/11

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen arglistiger Täuschung über

    Im Hinblick darauf, dass schon seit Jahrzehnten in Deutschland Fahrzeuge auch bei Händlern im Ausland bezogen werden und dies immer weiter zunimmt, kann ausgeschlossen werden, dass dies sich generell mindernd auf den Verkehrswert auswirkt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, 1 U 118/08, zitiert nach juris; siehe schon OLG Hamm 28 U 150/02, zitiert nach juris, das nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgeführt hat, dass bereits seit 2002 eine Änderung des Marktverhaltens bezüglich der "Importfahrzeuge" festzustellen sei).
  • OLG Zweibrücken, 30.11.2020 - 8 U 85/17

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Kfz-Verkäufers über "Reimport"

    Allerdings ist bereits seit 2002 eine Änderung des Marktverhaltens bezüglich der "Importfahrzeuge" festzustellen, da immer mehr Händler Fahrzeuge im Ausland beziehen, sodass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass sich die Reimporteigenschaft generell mindernd auf den Verkehrswert auswirkt (vgl. OLG Jena, Urt . v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, juris Rn . 20 ff.; s. schon OLG Hamm, Urt . v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, juris Rn . 9 ff.).

    Vielmehr stellt dies inzwischen eine im Einzelfall zu entscheidende Tatsachenfrage dar (vgl. OLG Jena, Urt . v. 23.10.2008 - 1 U 118/08, juris Rn . 24 ff.).

  • OLG Köln, 23.06.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Wie der Senat bereits in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt hat, kommt nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Pflicht des Verkäufers zu einem Hinweis auf einen Reimport des Fahrzeuges nur dann in Betracht, wenn das Fahrzeug deswegen auf dem inländischen Markt weniger wert ist, als ein für diesen produziertes Auto (vgl. Thür. Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

    Demgemäß entspricht es verbreiteter Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass die Eigenschaft als Re-Import jedenfalls bei einem Neuwagen keinen Sachmangel darstellt (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 29. August 2011, 20 U 130/11; OLG Jena, Urteil vom 23. Oktober 2008, 1 U 118/08; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360).
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